Ein Auffahrunfall an der Ampel, ein verbeulter Kotflügel, und das Auto gehört nicht dir, sondern dem Vermieter aus der Nachbarschaft. Bei einem Unfall mit dem Mietwagen von privat stellen sich in dieser Reihenfolge drei Fragen: Wer zahlt den Schaden am anderen Auto, wer zahlt den Schaden am gemieteten Auto, und was passiert, wenn du selbst schuld warst.
Dieser Ratgeber beantwortet alle drei für Buchungen über eine P2P-Plattform und zeigt, was am Unfallort zu tun ist, damit die Versicherung zahlt. Den Ablauf in den ersten Minuten findest du in Schaden während der Miete: Was jetzt zu tun ist.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung. Für eine verbindliche Einschätzung wende dich bitte an einen Fachanwalt, Steuerberater oder deine Versicherung.
Wer zahlt den Schaden am anderen Auto?
Die Kfz-Haftpflicht. Sie ist in Deutschland für jedes Fahrzeug Pflicht und schützt Dritte, egal wer am Steuer saß. Der Halter haftet nach dem Straßenverkehrsgesetz schon dafür, dass sein Fahrzeug im Verkehr ist, und die Haftpflicht übernimmt diese Haftung.
Bei einer Buchung über Shary, der P2P-Carsharing-Plattform aus Bonn, läuft die Haftpflicht während der Buchung über die VHV Versicherung. Der Schaden am anderen Fahrzeug, an einer Leitplanke oder an einem Zaun wird darüber reguliert. Die private Police des Vermieters und sein Schadenfreiheitsrabatt bleiben unberührt.
Wichtig zu wissen: Die Haftpflicht reguliert den Fremdschaden auch dann, wenn du grob fahrlässig gefahren bist. Sie kann aber beim Fahrer Rückgriff nehmen, wenn Alkohol, Drogen oder Fahren ohne gültigen Führerschein im Spiel waren. Der Geschädigte bekommt sein Geld, du bekommst die Rechnung.
Wer zahlt den Schaden am gemieteten Auto?
Die Kasko, abzüglich der Selbstbeteiligung. Bei Shary ist jede Buchung mit Vollkasko und Teilkasko über die VHV abgesichert.
Vollkasko deckt den selbst verschuldeten Unfallschaden am gemieteten Auto: der verbeulte Kotflügel, die kaputte Stoßstange, der Blechschaden beim Rangieren.
Teilkasko deckt Schäden ohne eigenes Verschulden am Fahrzeug: Diebstahl, Glasbruch, Wildunfall, Sturm, Hagel.
Selbstbeteiligung trägst du als Mieter, weil du das Fahrzeug während der Buchung in Obhut hattest. Die Höhe steht im jeweiligen Angebot und lässt sich vor der Fahrt über ein Zusatzpaket reduzieren.
In der Praxis sieht das so aus: Du verursachst einen Blechschaden von 2.400 Euro am gemieteten Auto. Die Selbstbeteiligung beträgt laut Angebot 1.000 Euro. Du zahlst 1.000 Euro, die Versicherung 1.400 Euro. Mit gebuchtem Zusatzpaket zahlst du den reduzierten Betrag. Die Details zu Deckung und Ausschlüssen stehen im Ratgeber zur Versicherung beim privaten Carsharing.
Was ist, wenn der andere schuld war?
Dann zahlt dessen Haftpflicht den Schaden am gemieteten Auto, und deine Selbstbeteiligung bleibt unberührt. Voraussetzung ist, dass die Schuldfrage klar ist und die Daten des anderen Fahrers vorliegen.
Genau deshalb ist der Unfallbericht am Unfallort so wichtig. Ohne Kennzeichen, Versicherung und Unterschrift des anderen Beteiligten steht Aussage gegen Aussage, und im Zweifel läuft der Schaden über die Kasko der Buchung, also mit deiner Selbstbeteiligung.
Bei Teilschuld wird nach Quoten reguliert. Dann trägst du den Anteil der Selbstbeteiligung, der auf deine Quote entfällt. Das klärt die Versicherung, nicht du am Straßenrand.
Was in der Praxis oft übersehen wird: Auch der Vermieter hat ein Interesse an der Schuldfrage, weil sein Auto bei Fremdschuld ohne Selbstbeteiligung und ohne Belastung der Buchung repariert wird. Schick ihm deshalb noch vom Unfallort die Fotos und die Daten des anderen Beteiligten. Je schneller er die Unterlagen hat, desto schneller liegt der Fall bei der Versicherung, und desto weniger Diskussion gibt es bei der Rückgabe.
Wann entfällt der Versicherungsschutz?
Seien wir ehrlich: Die Versicherung zahlt in fast allen Fällen. Die Ausnahmen treffen den Mieter in voller Höhe, und sie sind vermeidbar.
Alkohol und Drogen am Steuer. Die Haftpflicht reguliert den Fremdschaden und holt sich das Geld beim Fahrer zurück, die Kasko zahlt gar nicht.
Nicht eingetragener Fahrer. Wer das Auto der Freundin überlässt, die nicht als Zusatzfahrer in der Buchung steht, fährt ohne Kaskoschutz. Zusatzfahrer werden vorher in der App eingetragen.
Außerhalb der Buchungszeit. Vor Beginn und nach Ende der Buchung gilt die Plattformversicherung nicht. Wer sich verspätet, verlängert die Buchung in der App, bevor die Zeit abläuft.
Fahren ohne gültigen Führerschein oder mit einer Klasse, die das Fahrzeug nicht abdeckt.
Unfallflucht. Wer sich vom Unfallort entfernt, ohne die Feststellungen zu ermöglichen, verliert den Kaskoschutz und begeht eine Straftat.
Was tust du am Unfallort?
Der Reihe nach, in dieser Reihenfolge:
Erstens, absichern: Warnblinker an, Warnweste an, Warndreieck aufstellen, Verletzte versorgen. Bei Personenschaden den Notruf wählen.
Zweitens, Polizei: Bei Personenschaden, unklarer Schuld, hohem Sachschaden oder einem Beteiligten, der die Daten nicht herausgibt, die Polizei rufen. Bei einem kleinen Blechschaden mit klarer Lage reicht der Unfallbericht.
Drittens, dokumentieren: Fotos von beiden Fahrzeugen, von der Unfallstelle, von Bremsspuren und Verkehrsschildern. Kennzeichen, Name, Versicherung des anderen Fahrers notieren, am besten im Europäischen Unfallbericht, den viele Vermieter im Handschuhfach haben.
Viertens, in der App melden: Die Schadensmeldung an Shary muss während der Buchung oder spätestens bei der Rückgabe erfolgen. Eine Nachricht an den Vermieter dazu. Später gemeldete Schäden lassen sich schwer zuordnen.
Fünftens, keine Schuldanerkenntnis: Am Unfallort sagst du, was passiert ist, nicht, wer schuld war. Die Schuldfrage klären die Versicherungen.
Was nach der Rückgabe passiert und wie das Übergabeprotokoll dabei hilft, steht im Leitfaden für die erste Buchung.
Bei einem Unfall mit dem Mietwagen von privat gilt dieselbe Reihenfolge wie beim eigenen Auto: absichern, dokumentieren, melden, Schuldfrage den Versicherungen überlassen. Wer die Buchung über die Shary-App abgeschlossen hat, hat Haftpflicht, Vollkasko und Teilkasko über die VHV an Bord und zahlt im schlimmsten Fall die Selbstbeteiligung.
Häufige Fragen
- Wer zahlt bei einem Unfall mit dem privat gemieteten Auto den Fremdschaden?
- Die Kfz-Haftpflicht, die bei Shary während der Buchung über die VHV Versicherung läuft. Sie reguliert Schäden an anderen Fahrzeugen und Sachen unabhängig davon, wer am Steuer saß.
- Wer zahlt den Schaden am gemieteten Auto?
- Die Vollkasko der Buchung, abzüglich der Selbstbeteiligung, die der Mieter trägt. Die Höhe steht im Angebot und lässt sich vor der Fahrt über ein Zusatzpaket reduzieren.
- Was passiert, wenn der andere Fahrer schuld war?
- Dann zahlt dessen Haftpflicht den Schaden am gemieteten Auto, und deine Selbstbeteiligung bleibt unberührt. Voraussetzung sind die Daten des anderen Beteiligten und eine klare Schuldfrage.
- Muss ich bei jedem Unfall die Polizei rufen?
- Bei Personenschaden, unklarer Schuld, hohem Sachschaden oder wenn der andere Beteiligte keine Daten herausgibt, ja. Bei einem kleinen Blechschaden mit klarer Lage reicht der ausgefüllte Unfallbericht.
- Wann zahlt die Versicherung nicht?
- Bei Alkohol oder Drogen am Steuer, bei nicht eingetragenen Fahrern, außerhalb der Buchungszeit, ohne gültigen Führerschein und bei Unfallflucht.
- Wie melde ich den Unfall bei Shary?
- Während der Buchung oder spätestens bei der Rückgabe in der App, mit Fotos, dazu eine Nachricht an den Vermieter. Die Plattform leitet den Fall an die Versicherung weiter.
Was möchtest du als Nächstes tun?
Ob du ein Auto mieten oder deins vermieten möchtest — bei Shary geht beides.

